Mit Stichtag 04. März: Erweiterung der Trierer Fußgängerzone

Mrz01

Aktuell

Ab Montag, dem 04.03.2024, gibt es einige Umstellungen in der Innenstadt. Durch die Erweiterung der Fußgängerzone rund um die Neustraße, die Tufa und die Konstantinstraße gibt es zukünftig mehr Einschränkungen für Autofahrer und mehr Freiheiten für Fußgänger.

Die untere Konstantinstraße (ab Tiefgarageneinfahrt) mit der Johann-Philipp- und Gangolfstraße sowie die Neustraße mit der German- und Pfützenstraße, Am Alten Theater, Viehmarktstraße sowie Kapuzinergasse gehören ab dem 04. März neu zur Fußgängerzone. Das bedeutet auch: Das Abstellen von Autos ist grundsätzlich verboten, alle öffentlichen Stellplätze in diesen Straßen werden aufgehoben.


Von der Erweiterung der Fußgängerzone sind auch so genannte „Elterntaxis“ betroffen: Schulkinder dürfen nicht mehr mit dem Auto bis vor dem Eingang des Angela-Merici-Gymnasiums gebracht oder dort abgeholt werden.


Auch die Zeiten für den Lieferverkehr in der Innenstadt haben sich geändert. Zukünftig sind Warentransporte nur noch von 6 bis 11 Uhr erlaubt, danach werden die abgesenkten Poller wieder hochgefahren. Raus kommt man dann nur noch mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung in Verbindung mit einer Vignette, ansonsten droht ein Bußgeld.


Pressemeldung der Stadt Trier mit mehr Details und Infografiken HIER.



1. März 2024